Bestattungsvorsorge ist ein schwieriges Thema, bei dem wir Ihnen frühzeitig helfen können, für den Ernstfall vorbereitet zu sein.

Bestattungsvorsorge in Münster

Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Familie im Falle Ihrer Bestattung würdevoll von Ihnen Abschied nehmen kann, können Sie die Bestattungsvorsorge im Vorfeld selbst treffen und somit auch selbst bestimmen, wie die Trauerfeier und die anschließende Beisetzung aussehen sollen. Darüber hinaus stellen Sie zudem sicher, dass Ihre Wünsche vollumfänglich berücksichtigt und die trauernden Hinterbliebenen entlastet werden sowie finanziell abgesichert sind.

Was genau beinhaltet eine Bestattungsvorsorge?

Hauptsächlich geht es darum, den organisatorischen sowie finanziellen Rahmen der Bestattung zu bestimmen, wie beispielsweise die Art und Weise der Beisetzung, die Rahmenbedingungen, gewisse Formalitäten, aber auch die eventuelle Trauerfeier und deren Umfang. Das alles sollte unter keinen Umständen dem Zufall überlassen werden.

In einem persönlichen, streng vertraulichen Gespräch haben Sie die Möglichkeit, sich vorab über Ihre Bestattungsvorsorge zu informieren, damit eventuelle Unklarheiten ausgeräumt werden können. Ihre Auswahl und Entscheidungen bezüglich der Vorsorge werden anschließend unterstützt und wie verabredet festgehalten.

Eine Bestattungsvorsorge gewährleistet Ihre Wünsche

Es ist sehr wichtig, dass Sie die Rahmenbedingungen Ihrer Bestattung im Vorhinein regeln. Aus diesem Grund ist die Bestattungsvorsorge von großer Bedeutung, weil sie genau das ermöglicht. Ihre Wünsche oder Bedingungen dahingehend einfach in einem Testament festzuhalten, ist kaum möglich und daher auch nicht zu empfehlen. Das liegt vor allem darin begründet, dass ein Testament in der Regel erst sehr spät nach Ihrem Ableben eröffnet wird und die Beisetzung dann bereits längst vollzogen wurde.

Sehr zu empfehlen ist es außerdem, dass Sie mit Ihren Angehörigen oder Vertrauten schon im Vorfeld sprechen und diese darüber informieren, dass Sie Ihre Bestattungsvorsorge bereits geregelt und vertraglich festgelegt haben, damit auch diese sich frühzeitig damit auseinandersetzen können.

Zu einer solchen Vorabvereinbarung gehören vor allem folgende drei Punkte:

  • die organisatorische Vorsorge
  • die organisatorische Umsetzung per Bestattungsverfügung
  • die finanzielle Vorsorge

Speziell die finanzielle Vorsorge kann etwa durch eine Sterbegeldversicherung oder eine Einzahlung in die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gewährleistet werden.

Die organisatorische Vorsorge

Bei der organisatorischen Vorsorge bestimmen Sie in erster Linie, in welchem Rahmen und an welchem Ort Ihre Beisetzung stattfinden soll. Möglich sind hierbei folgende Bestattungsarten:

  • Erdbestattung
  • anonyme Bestattung
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung
  • Natur- beziehungsweise Waldbestattung

Weil hierbei auch die Kostenunterschiede der jeweiligen Bestattungsformen eine entscheidende Rolle spielen können, ist es empfehlenswert, dass Sie sich ganz in Ruhe überlegen, welche Sie bevorzugen. Wir beraten Sie dazu gerne und stellen für Sie die zu erwartenden Kosten zusammen. Die eigene Bestattung ist jedoch eine sehr persönliche Angelegenheit, die meist bereits viele Jahre zuvor immer wieder ein Bestandteil unseres Nachdenkens ist. Aus diesem Grund sollte gerade der Kostenaspekt hier nicht alleine im Vordergrund stehen.

Eine immer häufige gewählte und sehr schöne Form der Beisetzung ist die in einem sogenannten Friedwald (auch Ruhebiotop oder Ruheforst genannt). Deren Platz können Sie sich bereits zu Ihren Lebzeiten aussuchen und sichern, um Ihre Hinterbliebenen auch in dieser Hinsicht zu entlasten. Dazu gehört auch die Tatsache, dass diese naturbelassenen Ruhestätten keiner anschließenden Pflege bedürfen.

Die organisatorische Umsetzung per Bestattungsverfügung

Hierbei handelt es sich um die eigentliche Durchführung der Beisetzung, mit der Sie uns beauftragen und die wir ebenfalls streng nach Ihren Wünschen umsetzen. Ein entscheidender Bestandteil ist hier auch die Trauerfeier, bei der sich Ihre Angehörigen noch einmal gemeinsam von Ihnen verabschieden können. Zusätzliche Details, wie beispielsweise das Versenden von Trauerkarten und deren Ausgestaltung, können Sie ebenfalls festlegen, während wir Sie hierzu auf Wunsch gerne genauer beraten.

Die finanzielle Vorsorge

Auch wenn es durchaus Menschen gibt, die zu Lebzeiten bereits gezielt Geld zur eigenen Bestattungsvorsorge ansparen, so ist dies längst nicht bei jedem der Fall. Da die gesetzlichen Krankenkassen ein einst vorhandenes Sterbegeld vor vielen Jahren bereits abgeschafft haben, bleibt mittlerweile nur noch der Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder die Einzahlung in die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Dies kann bei Bedarf auch in Teilbeträgen geschehen und hilft im Ernstfall schon enorm. Hierbei unterstützen und beraten wir Sie natürlich ebenfalls im Zuge Ihrer Bestattungsvorsorge in Münster, um Sie beziehungsweise Ihre Hinterbliebenen auch finanziell abzusichern.

Welche Dokumente werden für die Bestattung benötigt?

Sehr wichtige Dokumente, die nach Ihrem Ableben benötigt werden, sollten Sie unbedingt bereits im Vorfeld sicher hinterlegen. Dadurch entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen auch diesbezüglich und sorgen dafür, dass diese solche Dokumente neben ihrer Trauerbewältigung nicht auch noch zeitintensiv zusammensuchen müssen.

Den Ort der Aufbewahrung dieser Dokumente sollten Sie rechtzeitig einer Vertrauensperson mitteilen, damit diese im Ernstfall Bescheid weiß. Zu diesen Dokumenten zählen vor allem folgende:

  • Personaldokument / Personalausweis
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • wichtige Vollmachten
  • Testament beziehungsweise letzte Verfügung (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde (falls ledig)
  • Sterbeurkunde des Ex-Partners (falls verwitwet)
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • etwaige Versicherungspolicen
  • der Vertrag bezüglich der Bestattungsvorsorge in Münster (mit Vollmachten)
  • sonstige wichtige Dokumente und Unterlagen

Einige dieser Dokumente sind unter anderem für die Beantragung der Sterbeurkunde relevant, aber auch zur korrekten Abmeldung von laufenden Verträgen wie zum Beispiel Miete, Strom, Gas, Telekommunikation, Girokonten, Versicherungen und so weiter. So verhindern Sie, dass Ihre Angehörigen mit diesen Kosten belastet werden und stattdessen die Möglichkeit haben, durch den schnellen Nachweis Ihres Ablebens alles reibungslos kündigen zu können.

Selbstverständlich beraten wir Sie im Zuge Ihrer Bestattungsvorsorge diesbezüglich eingehend und helfen Ihnen dabei, diese Dokumente zusammenzutragen sowie gegebenenfalls zu überprüfen.

Rentiert sich die Anfertigung eines Testaments wirklich?

Das Anfertigen eines Testaments ist nicht zwingend notwendig und auch nicht verpflichtend. Doch es rentiert sich durchaus, weil jedes Ableben eines Menschen viele offene Fragen und Ungeklärtes hinsichtlich seines Nachlasses mit sich bringt. Gerade um Unstimmigkeiten oder sogar Streitereien zwischen Ihren Angehörigen zu vermeiden, raten wir dringend dazu, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Lebenssituation ein Testament oder eine letzte Verfügung anzufertigen.

Ob es das Alleinerbe des Ehepartners oder eine bestimmte Verteilung Ihres Nachlasses nach eigenen Wünschen beziehungsweise bestimmten Kriterien ist, in einer letzten Verfügung, können Sie das alles unmissverständlich festhalten. Darüber hinaus ist es überhaupt nur mit einem Testament möglich, bestimmte Verfügungen festlegen und durchsetzen zu können.

Natürlich gibt es bezüglich des Nachlasses gesetzliche Regelungen wie beispielsweise den Pflichtteil, doch viele andere, ebenfalls wichtige Dinge lassen sich mit einem rechtsverbindlichen Testament ganz frei festlegen. Zu diesen Dingen gehören unter anderem die Folgenden:

  • das Bestimmen weiterer Erben außer den Pflichterben
  • das Bedenken wohltätiger Organisationen
  • die Enterbung leiblicher Nachkommen über den Pflichtteil hinaus

Ganz wichtig und immer wieder klar zu betonen, ist das eigenhändige und handschriftliche Verfassen des Testaments. Zudem sollten Sie es mit Vor- und Nachnamen unterzeichnen, wie auch mit Ort und Datum versehen. Natürlich ist es Ehepartnern zum Beispiel auch möglich, ein gemeinsames Testament zu verfassen.

So oder so sollte das Testament möglichst bei einem Notar hinterlegt werden, der dieses dann nach Ihrem Ableben offiziell eröffnet. Eine weitere Möglichkeit der Aufbewahrung wäre zudem das zuständige Amtsgericht. Wichtig zu erwähnen ist, dass Sie ein Testament bei Bedarf selbstverständlich jederzeit widerrufen oder abändern können.

Die Patientenverfügung

Bei aller Wichtigkeit der eigentlichen Bestattungsvorsorge ist auch eine Patientenverfügung ein wichtiger Bestandteil, um damit den behandelten Arzt, aber auch Ihre Angehörigen zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen, auch über eine solche nachzudenken und darüber ausführlich mit Ihrem Arzt zu sprechen.

Ein persönlicher Abschiedsgruß

Die Trauerbewältigung spielt für Ihre Hinterbliebenen eine ganz entscheidende Rolle. Im Zuge Ihrer Bestattungsvorsorge in Münster haben Sie bei uns die Möglichkeit, einen ganz persönlichen Abschiedsgruß zu hinterlassen, der Ihren Angehörigen dann nach Ihrem Ableben zugetragen wird. Dieser hilft zum einen bei deren Trauer und drückt zum anderen die tiefe Verbundenheit zu den Ihnen wichtigen Menschen aus.